Die Vierte Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Änderung bezieht sich auf den Puffer der Verschuldungsquote und fügt einen neuen § 37a „Maximal ausschüttungsfähiger Betrag in Bezug auf die Verschuldungsquote“ in die Solvabilitätsverordnung (SolvV) ein. Diese Vorschrift enthält Regeln zur Berechnung des maximal ausschüttungsfähigen Betrags in Bezug auf die Verschuldungsquote im Sinne des § 10j Absatz 3 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG), um zu verhindern, dass die Verschuldung unter den Puffer fällt bzw. um die notwendige Kapitalerhaltung zur Erfüllung der Anforderungen an den Puffer der Verschuldungsquote sicherzustellen.
Other Features
banks
credit
insurance
limit
own funds
risk
transparency
Date Published: 2023-02-17
Date Taking Effect: 2023-02-18
Regulatory Framework: Solvabilitätsverordnung (SolvV)
Regulatory Type: regulation
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