Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die bestimmte deutsche Kreditinstitute zur reziproken Anwendung eines in Norwegen festgesetzten Kapitalpuffers für systemische Risiken verpflichtet. Der Puffer, der aus hartem Kernkapital besteht, beläuft sich auf 4,5% des Gesamtrisikobetrags gemäß Artikel 92 Absatz 3 CRR und gilt für Institute, deren risikogewichtete Risikopositionen in Norwegen den Schwellenwert von 5 Milliarden norwegischen Kronen überschreiten. Die Verfügung
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